Mindestanforderungen „Sehen“ im EASA-Medical für Kl. 2-Piloten


Privatpiloten Klasse 2

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Die EU-Verordnung 1178/2011 unterscheidet im nichtgewerblichen Luftverkehr zwischen zwei Lizenzen für Flugzeugführer, der Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Flugzeug) => LAPL(A)

und der Privatpilotenlizenz (Flugzeug) => PPL(A).

Das LAPL-Medical enthält geringere Anforderungen an die Sehfähigkeit.


Privatpiloten Klasse 2 PPL(A+H)

Bestimmungen Medical Klasse 2 AMC2 MED.B.070 von 2019 bzgl. Sehfähigkeit und MED.B.075 bzgl. Farbensehen bei Piloten Kl. 2 PPL (A&H)
• A = Aircraft H = Helicopter


• Fernvisus MED.B.070

für jedes Auge mit oder ohne Korrektur mindestens 0,5; bei beidäugigem Sehen 0,7. Grenzwerte für die unkorrigierte Sehschärfe sind nicht festgelegt. Sieht ein Auge bei angeborener Sehschwäche/ Amblyopie oder nach Trauma oder sonstiger Augenerkrankung weniger als 0.5 gilt:

MED.B.070 bei funktioneller Einäugigkeit

(c) Sehschärfe

Sehbehinderung auf einem Auge oder Monokularität: Antragsteller mit Sehbehinderung oder Sehverlust auf einem Auge können als tauglich beurteilt werden, wenn:

(1) das binokulare Gesichtsfeld oder im Fall der Monokularität das monokulare Gesichtsfeld normal ist;
(2) Im Falle der Monokularität ist ab dem Zeitpunkt des Sehverlusts eine angemessene Gewöhnungszeit vergangen, in der der Antragsteller als nicht tauglich beurteilt werden sollte.
(3) das nicht betroffene Auge erreicht eine Sehschärfe in der Ferne von 6/6 (1,0), korrigiert oder nicht korrigiert;
(4) das nicht betroffene Auge erreicht eine mittlere Sehschärfe von N14 oder Äquivalent und N5 oder Äquivalent für Nah (siehe GM1 MED.B.070);
(5) es gibt keine signifikante Augenpathologie im nicht betroffenen Auge; und
(6) Ein medizinischer Flugtest verläuft zufriedenstellend.

• Refraktionsfehler

Es gibt keine Einschränkungen mehr bezüglich Refraktionsfehlern (Dioptrien)!  Es muss nur der geforderte Visus mit Brille oder Kontaktlinsen erreicht werden.

• Farbensehen/Farberkennung AMC2 MED.B. 075
Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara (24-Tafel-Version) bestehen. Der Farbtest gilt als bestanden, wenn die Bewerber die ersten 15 Tafeln, die ihm in zufälliger Reihenfolge gezeigt werden, ohne Fehler erkennen. Wenn sie diesen Test nicht bestehen, müssen sie erweiterte Tests bestehen (Nagel-Anomaloskop bzw. dessen Äquivalent oder Signallaternen nach Spectrolux, Beines oder Holmes-Wright).

Bei der Prüfung am Anomaloskop nach Nagel muss Trichromasie (AQ 0.7-1,4 mit normaler Einstellbreite, d.h. maximal 4 Skalenteile der Rotschraube) bestehen. Sonst erfolgt der Eintrag, dass nur tagsüber geflogen werden darf.

• Binokularsehen

normale binokulare Funktion wird nicht mehr gefordert, wohl aber stabiles Einfachsehen mit stabiler Fusion.

• Gesichtsfeld

Wenigstens das Gesichtsfeld eines Auges muss normal sein.



Privatpiloten Klasse 2 LAPL und SPL (früher PPL-C, Segelfluglizenz)

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Foto von Magda Ehlers von Pexels

Segelflieger

Seit dem 8. April 2012 gelten die neuen Vorschriften gemäß
EASA-FCL.
Mit der neuen Regelung wurde die Segelfluglizenz auf zwei Lizenzen aufgeteilt: Die ICAO-konforme SPL (engl. Sailplane Pilot License) und die nicht ICAO-konforme LAPL(S) (engl. Light Aircraft Pilot License).

Die Vorschriften sind ähnlich der Klasse 2 PPL, aber bzgl. des Visus noch etwas »weicher«:
Sehschärfe auch 0.5/ 0.5 und binokular 0.7. Bei angeborener Sehschwäche eines Auges (Amblyopie) soll die Sehschärfe des guten Auges (korrigiert oder unkorrigiert) 0,7 oder besser sein. Dafür muss eine augenärztliche Untersuchung erfolgen. Tauglichkeit ist also gegeben, wenn die Sehschärfe beidäugig mit oder ohne Korrektur mindestens 0,7 ist, auch wenn ein Auge schlechter als 0.3 sieht (Amblyopie).
Bewerber sollen die N5-Tafel in 30 -50 cm Entfernung und die N14-Tafel in 1 m Entfernung lesen können.


Tauglichkeit nach Augenoperationen

• Refraktiv-chirurgische Eingriffe AMC12 MED.B.070

Die Tauglichkeit kann überprüft werden unter folgenden Bedingungen: stabile Refraktionsverhältnisse, keine postoperativen Komplikationen, Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit normal (1:2,7 mindestens). 

• Cataract-Operationen AMC12 MED.B.070

Die Tauglichkeit kann überprüft werden, wenn das Auge wieder stabil ist, etwa nach 6 Wochen postoperativ. Es sind monofokale Intraokularlinsen zulässig, jedoch keine Orthokeratologie-Kontaktlinsen, keine pinhole-Linsen in der Hornhaut, keine intrastromalen Ringe, keine multifokale Kontaktlinsen.

• Glaukom-Operationen AMC12 MED.B.070

Die Tauglichkeit kann überprüft werden, wenn das Auge wieder stabil ist. Etwa nach 3 Monaten postoperativ.

• Nach einer Augen-OP (Lasik, PRK, Cataract-OP) muss also nachgewiesen sein:

Komplikationsfreiheit, stabile Refraktion, keine erhöhte Blendempfindlichkeit., kein verschlechtertes Dämmerungssehen.

In europäischen Nachbarländern wie Österreich etc. sind multifokale Intraokularlinsen zugelassen für Kl.2-Piloten. Die EASA-Richtlininien lassen sie auch zu, nicht jedoch das LBA.


PPL-C (Segelfluglizenz) Sehschärfe Mindestanforderung

Seit dem 8. April 2012 gelten die neuen Vorschriften gemäß EASA-FCL.
Mit der neuen Regelung wurde die Segelfluglizenz auf zwei Lizenzen aufgeteilt, Die ICAO-konforme SPL (engl. Sailplane Pilot License) und nicht ICAO-konforme LAPL(S) (eng. Light Aircraft Pilot License).

Welche Augenfehler machen untauglich für Klasse 2?

Klasse 2: Sehschärfe bei Erstbewerbern auf einem Auge unter dem Grenzwert (mit oder ohne Korrektion) 0.5 / 0.5. Bei Farbuntüchtigkeit kann die Auflage VCL erteilt werden (nur Tagflug). Für Nachtflugberechtigung müssen mindesten die ersten 9 von 15 Farbtafeln Ishihara erkannt werden. Diplopie (Doppelbilder) schließen von der Tauglichkeit aus. Sieht ein Auge bei angeborener Sehschwäche (Amblyopie) oder Trauma oder Augenerkrankung weniger als 0.5, so gibt es keine untere Grenze für das schlechtere Auge, wenn das andere Auge mit Korrektur 1.0 sieht und ein medizinischer Flugtest zufriedenstellend verlief.

Untauglich macht momentan noch die Implantation von multifokalen Intraokularlinsen, die das LBA (noch nicht) nicht zuläßt. Nach der OP dürfen das Blendungssehen und/oder Dämmerungssehen nicht gestört sein, sonst gilt Flugverbot ab sunset. Es gilt die Empfehlung, auch bei Kl. 2-Piloten nur monofokale Intraokularlinsen zu implantieren.

Was gilt bei Erneuerungsuntersuchungen?

Klasse 1 und 2: Liegt bei einer Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung die Sehschärfe eines Auges unter dem Grenzwert, wird der Proband/ die Probandin bei Kl. 1 an das LBA verwiesen, bei Kl. 2 an die lizenzausstellende Behörde.

Welche Anforderungen gelten für Kl. 2 nach Augenoperationen?

Tauglichkeit nach Augenoperationen

• Refraktiv-chirurgische Eingriffe (AMC12 MED.B.070)

Die Tauglichkeit kann überprüft werden unter folgenden Bedingungen: stabile Refraktionsverhältnisse, keine postoperativen Komplikationen, Blendempfindlichkeit  normal (1:2),  

• Cataract-Operationen (AMC12 MED.B.070)

Die Tauglichkeit kann überprüft werden, wenn das Auge wieder stabil ist. Etwa nach 3 Monaten postoperativ.

• Glaukom-Operationen (AMC12 MED.B.070)

Die Tauglichkeit kann überprüft werden, wenn das Auge wieder stabil ist, d.h. etwa nach 3 Monaten postoperativ.

• Nach einer Augen-OP (Lasik, PRK, Cataract-OP) muss nachgewiesen sein:

Komplikationsfreiheit, stabile Refraktion, keine erhöhte Blendempfindlichkeit, keine Störung des Dämmerungssehens.

Was gilt bzgl. Brillen und Kontaktlinsen?

• Brillenträger (j) Kl. 1 und 2
Brillenträger sollten Monofokalgläser oder Gleitsichtgläser tragen. Multifokale Kontaktlinsen sind nicht zugelassen. Monovision ist nicht zugelassen. Sonnenbrillen sollen eine feste Tönung haben, keine Phototropen Gläser.

Farbensehen

Farbensehen: Ohne ausreichendes Farbsehen muß die Auflage "VCL" ausgesprochen werden (nur Erlaubnis zum Tagflug). Für LAPL gilt: für Nachtflug sollten 9 der ersten 15 Tafeln von 24 Tafeln nach Ishihara fehlerfrei gelesen werden.